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Abschreibung von Erbauseinandersetzungskosten

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Erbauseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten absetzbar

Erbauseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten absetzbar

Anschaffungsnebenkosten

Grundstücke, die der Erzielung von Vermietungs- und Verpachtungseinkünften dienen, gehen oftmals nur unter hohen Auseinandersetzungskosten auf einen Erben über. In solchen Fällen wird oft verkannt, dass sich die Bemessungsgrundlage für Abschreibungen nicht ausschließlich - nach der so genannten Fußstapfentheorie (§ 11d Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) - an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers orientiert.

Erbauseinandersetzungskosten

Vielmehr sind auch die dem Rechtsnachfolger entstandenen Aufwendungen mit zu berücksichtigen. Zu diesen Aufwendungen zählen u. a. die Erbauseinandersetzungskosten, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat (Urt. v. 09.07.2013, IX R 43/11).

Stand: 27. März 2014

Bild: Joachim Lechner - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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