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Erstattete Rentenversicherungsbeiträge des GmbH-Geschäftsführers

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Bundesfinanzhof: keine „verdeckte Gewinnausschüttung“

Bundesfinanzhof: keine „verdeckte Gewinnausschüttung“

Verdeckte Gewinnausschüttung

Als „verdeckte Gewinnausschüttung“ (vGA) wertet die Finanzverwaltung Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter, wenn diese außerhalb der vereinbarten Gewinnverteilung erfolgen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (diese Zuwendungen also einem Nichtgesellschafter nicht gewährt würden).

Erstattete Rentenversicherungsbeiträge

Im Streitfall hat die Finanzverwaltung erstattete Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung für die in der GmbH des Gesellschafter-Geschäftsführers beschäftigte Ehefrau als vGA behandelt. Die Beiträge wurden irrtümlich gezahlt.

Urteil Bundesfinanzhof

Der Auffassung der Finanzverwaltung folgte der Bundesfinanzhof (BFH) nicht. Die Weitergabe der Arbeitgeberbeiträge an die Beschäftigte war nicht durch das Gesellschaftsverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers (Ehegatten) veranlasst. Es resultierte vielmehr aus dem Arbeitsverhältnis der Ehefrau zur GmbH (Urt. v. 21.10.2014, VIII R 21/12).

Stand: 27. März 2015

Bild: Marzanna Syncerz - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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