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Digitale Lohn-Schnittstelle

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Verbindliche Anwendung ab 1.1.2018

BMF-Anwendungsschreiben

Arbeitgeber haben ab dem 1.1.2018 aufzuzeichnende lohnsteuerrelevante Daten über eine amtlich vorgeschriebene einheitliche digitale Schnittstelle elektronisch zu übermitteln. Dies sieht der § 41 Abs. 1 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 2a der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung vor. Details dazu sind in dem neuen Anwendungsschreiben (vom 26.5.2017, IV C 5 -S 2386/07/0005:001) veröffentlicht. Das Schreiben sieht u. a. Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten vor.

Stand: 27. Juli 2017

Bild: Warakorn - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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