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Steuerbescheide richtig prüfen

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Prüfraster für die Prüfung von Steuerbescheiden

Prüfraster für die Prüfung von Steuerbescheiden

Fehlerhafte Steuerbescheide

Zum Jahresende 2013 sind im Regelfall die Steuerbescheide für 2011 bzw. 2012 bekannt gegeben worden. Eine Großzahl der von den Finanzverwaltungen erstellten Steuerbescheide ist bekanntlich fehlerhaft. Der Bund der Steuerzahler hat in seiner Ratgeber-Reihe ein Prüfraster zur Prüfung von Einkommensteuerbescheiden veröffentlicht (Ratgeber-Reihe Nr. 61, www.steuerzahler.de).

Rechtsmittel einlegen

Wurden bestimmte Werbungskosten nicht berücksichtigt oder falsch berechnet oder wurde die einbehaltene Lohnsteuer nicht richtig angesetzt usw., kann der Steuerpflichtige gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Ein solcher Einspruch muss binnen eines Monats ab Bekanntgabe des unrichtigen Steuerbescheides erfolgen. Keine Einsprüche sind notwendig, soweit die Steuer nur vorläufig festgesetzt worden ist. Inwieweit dies der Fall ist, geht aus den allgemeinen Vorläufigkeitsvermerken auf den Steuerbescheiden bzw. aus der vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Liste zur vorläufigen Steuerfestsetzung hervor.

Stand: 29. November 2013

Bild: Jürgen-Fälchle - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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