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International: Verdeckte Gewinnausschüttung über die Grenze

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Wenn für die verdeckte Gewinnausschüttung keine Gegenkorrektur im Ausland erfolgt

Verdeckte Gewinnausschüttung

Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) werden Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen verstanden, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, sich auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken und nicht auf einem entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruhen. Stellt der Betriebsprüfer eine vGA fest, erfolgt bei der Kapitalgesellschaft eine Gewinnkorrektur und beim Gesellschafter eine entsprechende Bezugserhöhung.

Auslandsberührung

Beanstandet der Betriebsprüfer eine vGA wegen formeller Mängel (es wurden keine klaren und eindeutigen vorherigen Vereinbarungen getroffen) zwischen einem inländischen Unternehmen und einem ausländischen Tochterunternehmen, kommt es regelmäßig zu einer Doppelbesteuerung, da die geltenden DBA-Bestimmungen (im Fall Art. 6 DBA-Niederlande, welcher Art. 9 OECD-Musterabkommen entspricht) auf Seiten der Auslandstochter keine Gewinnkorrekturen erlauben, die sich aus der Nichterfüllung der nach nationalem Recht erforderlichen rein formalen Voraussetzungen begründen.

Rechtsprechung

Dies hat auch das Finanzgericht Hamburg richtig erkannt und in einem Streitfall, in dem der Betriebsprüfer eine vGA „nur“ mangels fehlender vorheriger Vereinbarungen angenommen hat (nach nationalen Vorschriften) verneint. Begründung: Geltende DBA-Bestimmungen (im Fall Art. 6 DBA-Niederlande) entfalten eine diesbezügliche Sperrwirkung (Urt. v. 31.10.2011, 6 K 179/10, Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig unter Az. BFH Az. I R 75/11).

Stand: 12. Juni 2012

Bild: geando - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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