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Badmodernisierung als Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

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Anteilige Absetzbarkeit von Renovierungskosten

Anteilige Absetzbarkeit von Renovierungskosten

Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer – im Streitfall das Arbeitszimmer eines selbstständig Tätigen – zählen grundsätzlich zu den Betriebsausgaben. Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird.

Renovierungskosten

Streitgegenstand waren Aufwendungen für den Umbau eines Badezimmers zur behindertengerechten Nutzung. Der Steuerpflichtige machte die Kosten gemäß dem Anteil seines Arbeitszimmers an der gesamten Gebäudewohnfläche seines Privathauses geltend. Das Finanzgericht Münster (FG) hielt es für geboten, die Umbaukosten anteilig zu den Betriebsausgaben des Arbeitszimmers hinzuzurechnen (Urt. vom 18.03.2015, 11 K 829/14). Entscheidend war, dass die Modernisierung zu einer Werterhöhung des gesamten Hauses führte. Dadurch würde sich auch der Entnahmewert des Arbeitszimmers entsprechend erhöhen, sodass der Betriebsausgabenabzug nach Auffassung des Gerichts schon zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung geboten war. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen. Ein Aktenzeichen für das Revisionsverfahren ist noch nicht bekannt.

Stand: 29. Juni 2015

Bild: Spectral-Design - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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