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Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

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Zum 1.4.2016 ist das so genannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten.

Rekordeinnahmen

Zum 1.4.2016 ist das so genannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung dabei ist, dass jeder Verbraucher bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen kann. Solche Schlichtungsstellen sollen in naher Zukunft flächendeckend zur Verfügung stehen.

Allgemeine Schlichtungsstelle

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde eine allgemeine Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese als „Zentrum für Schlichtung e. V.“ bezeichnete Stelle hat ihren Sitz in Kehl. Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter www.verbraucher-schlichter.de. Betroffene Verbraucher können hier direkt einen Schlichtungsantrag online einreichen.

Branchenspezifische Schlichtungsstellen

Darüber hinaus können sich Verbraucher an spezielle branchenspezifische Schlichtungsstellen wenden. Solche gibt es aktuell u. a. für Banken, Energie, Handwerk, Kfz-Gewerbe, Onlinehandel, Personenbeförderung, Rechtsanwälte, Telekommunikation und Versicherungen. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage des „Zentrums für Schlichtung“ veröffentlicht.

Stand: 30. Mai 2016

Bild: eccolo - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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