Seitenbereiche
Inhalt

Besteuerung intransparenter Fonds

/aktuelles/steuernews/

Als intransparent gelten jene Fonds, die ihre Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger nicht veröffentlichen.

Intransparente Fonds

Als intransparent gelten jene Fonds, die ihre Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger nicht veröffentlichen. Bei fehlender Bekanntmachung drohen dem Anleger sogenannte Strafsteuern. Die Strafsteuern errechnen sich aus 70 % des Mehrbetrags zwischen dem Rücknahmepreis am Anfang und am Ende eines Jahres, mindestens aber sind 6 % des Rücknahmepreises am Jahresende zu versteuern. Diese Beträge werden als fiktive Einkünfte angesetzt (§ 6 Investmentsteuergesetz-InvStG).

EU-Rechtswidrigkeit

An der Rechtmäßigkeit dieser Regelung werden immer mehr Zweifel laut. Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 03.05.2012 (16 K 3383/10 F) dem Europä-ischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob diese Strafbesteuerung gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt, weil sie eine verschleierte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstelle (EuGH, Az. C 326/12).

Anhängiges BFH-Verfahren

Auch der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt sich derzeit mit der Thematik. Das Revisionsverfahren wird beim BFH unter dem Az. VIII R 27/12 geführt, vorausgehend Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 23.05.2012, 1 K 1159/08. Anleger und Anlegerinnen, die in intransparenten Fonds investiert haben, sollten sich ihren Steuerbescheid durch Einspruch offen halten. Die Finanzverwaltung lässt die Rechtsbehelfsverfahren insoweit ruhen (vgl. Oberfinanzdirektion Magdeburg v. 11.09.2012, S 1980 - 36 - St 214)

Stand: 12. Februar 2014

Bild: vizafoto - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.