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Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

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Bundesfinanzministerium wendet Rechtsprechung nicht auf Selbstständige an.

Problemstellung:

Nutzt der Steuerpflichtige den Betriebs-PKW auch für regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, kann er neben der Pauschalversteuerung (0,03 % des PKW-Listenpreises für jeden Entfernungskilometer) die tatsächlich durchgeführten Fahrten versteuern, und zwar mit 0,002 % des PKW-Listenpreises je Entfernungskilometer. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in diversen Urteilen so festgelegt (Urt. v. 22.9.2010, VI R 54/09, VI R 55/09 und VI R 57/09). Das Bundesfinanzministerium wendet die neue Rechtsprechung nur im Lohnsteuerabzugsverfahren 2011 – also nur gegenüber Arbeitnehmern - an (BMF, Schreiben v. 1.4.2011, IV C 5 – S 2334/08/10010).

Unternehmer und Selbstständige benachteiligt:

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat beim Bundesfinanzministerium angefragt, ob die in dem o.g. Schreiben niedergelegten Grundsätze auch für Selbstständige gelten, was verneint worden ist. Nach Einschätzung des Verbandes sollten Selbstständige und Unternehmer auf eine taggenaue Abrechnung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bestehen, wenn sie weniger als 15 Tage im Monat in den Betrieb fahren.

Steuerbescheide sollten daher durch Einspruch angefochten werden.

Stand: 12. August 2011

Bild: Eduard Stelmakh - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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