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Homeoffice: Kein Unfallversicherungsschutz

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Immer mehr Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit des Arbeitens an einem häuslichen Telearbeitsplatz.

Arbeiten zu Hause

Immer mehr Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit des Arbeitens an einem häuslichen Telearbeitsplatz. Doch was viele dabei nicht wissen: Die Unfallversicherung des Arbeitgebers zahlt nicht für Unfälle, die sich in der Wohnung des Arbeitnehmers ereignen.

Der Fall

Eine Arbeitnehmerin arbeitete gemäß einer Dienstvereinbarung mit ihrem Arbeitgeber in ihrer Wohnung an einem Telearbeitsplatz. Als sie sich in der Küche, die einen Stock tiefer lag, Getränke holen wollte, rutschte sie auf der Treppe aus und verletzte sich. Die Unfallkasse verneinte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls und bekam vor dem Bundessozialgericht (BSG) auch Recht (Urteil vom 5.7.2016, Az. B 2 U 5/15 R).

Auffassung des BSG

Nach Auffassung des Bundessozialgerichts hat der Arbeitnehmer die sich in seiner Privatwohnung befindlichen Risiken selbst zu verantworten. Eine Ausdehnung des betrieblichen Unfallversicherungsschutzes scheitert schon deshalb, weil der Unfallversicherungsträger in der Privatwohnung eines Arbeitnehmers keine gefahrenreduzierenden Maßnahmen durchsetzen kann.

Stand: 29. August 2016

Bild: Photosebia - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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