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Steuerberatung
Lässt sich Erfolg steuern?
Ja! Mit der richtigen Steuerberatung aus Expertenhand. Wir sind immer auf dem aktuellen Wissensstand und kennen alle Details des Steuer- und Abgabenrechts. Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir Ihr optimaler Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen und Angelegenheiten und planen mit Ihnen die Zukunft Ihres Unternehmens.
Machen Sie den ersten Schritt in eine erfolgreiche Zukunft, wir beraten Sie gerne.
Wir bringen Sie ans Ziel
Sie möchten Ihre steuerliche Situation optimieren oder benötigen unkomplizierte Hilfe bei Ihrer Steuererklärung? Unsere Experten steuern Sie mit viel Know-how und Kompetenz in eine erfolgreiche Zukunft. Profitieren Sie von einem an Ihre Erfordernisse angepassten Leistungspaket. Wir entlasten Sie von Aufgaben rund um die laufend zu führende Buchhaltung, über Lohn- und Gehaltsverrechnung bis hin zur Erstellung Ihres Jahresabschlusses.
Gut informiert in die Zukunft
Mit Planungsrechnungen unterstützen wir Sie bei Ihrer Unternehmensplanung. Wir berechnen Jahresergebnis sowie steuerliche Belastung und stellen Ihnen Entscheidungshilfen zur Verfügung. Sie können dadurch Ihre Zukunft noch besser planen und Maßnahmen für ein optimales steuerliches Ergebnis setzen.
Laufende Steuerberatung
- Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
- Erstellung Ihrer Gewinnermittlung: Handels- und Steuerbilanzen bzw. Einnahmenüberschussrechnung
- Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen
- Antragstellung wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Fallweise oder ständige Vertretung gegenüber Finanzbehörden in Ihren steuerlichen Angelegenheiten
- Laufende Information über steuerliche Änderungen
Sonderberatung
- Planung und Begleitung von Neu- und Umgründungen sowie Liquidationen
- Hilfestellung bei der Wahl Ihrer Rechtsform
- Beratung in Erbschaft- und Schenkungsteuerfragen
- Unterstützung im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen (einschließlich Dienstleistungen zu Datenarchivierung für die obligatorische digitale Außenprüfung)
- Erfüllung Ihrer Offenlegungspflichten zum Jahresabschluss im elektronischen Handelsregister (seit 1.1.2007)